Betreuungsstelle

Behinderung, Entmündigung, Erkrankung

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Für einen Volljährigen kann auf Grund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.

Eine Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen eingerichtet werden.

Über das zuständige Amtsgericht wird im Rahmen eines Betreuungsverfahrens geprüft, ob und in welchen Aufgabenkreisen die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist.

Eine gesetzliche Betreuung wird nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz nur für die Angelegenheiten eingerichtet, in denen rechtliche Unterstützung notwendig erscheint.
Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob nicht andere Hilfen (z.B. Vorsorgevollmacht, soziale Hilfsdienste etc.) die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung entbehrlich machen können.

Welche Aufgaben hat die Betreuungsstelle?

Unser Team aus Dipl.-Sozialarbeitern und Dipl. Sozialpädagogen bietet Ihnen kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu den im Gesetz vorgesehenen Vorsorgemöglichkeiten.

Ein Schwerpunkt unserer Aufgaben ist zudem die Unterstützung der Amtsgerichte bei der Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren.

Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle haben dem Gericht gegenüber in einer gutachtlichen Stellungnahme Empfehlungen zur Erforderlichkeit, zum Umfang der Betreuung und zur Auswahl eines geeigneten Betreuers zu unterbreiten.
Die Betreuungsstelle ist dabei maßgeblich an den Entscheidungen der Gerichte beteiligt.

An wen wendet sich unser Angebot?

Wir informieren und beraten

  • Menschen, denen ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt worden ist
  • Angehörige
  • ehrenamtliche Betreuer
  • interessierte Bürger
  • stationäre Einrichtungen


Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es?

Durch eine Vorsorgevollmacht kann jeder volljährige Bürger eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen, die seine Angelegenheiten im Falle eigener Hilfsbedürftigkeit regeln sollen.
Damit kann die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung entfallen.

Voraussetzung:

  • der Vollmachtgeber ist geschäftsfähig;
  • der Bevollmächtigte ist bereit und geeignet;
  • zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem besteht ein Vertrauensverhältnis.

Der Bevollmächtigte kann nur vom Vollmachtgeber kontrolliert werden!

Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden!


In einer Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche für den Fall dokumentieren, dass die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung erforderlich werden sollte.

In einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlungen dokumentieren.
Dies ist insbesondere für Situationen von Bedeutung, in denen Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, ihren Willen zu äußern.

Weitere Auskünfte und Informationsmaterial erhalten Sie bei Ihrer Betreuungsstelle und den ortsansässigen Betreuungsvereinen.

Notwendige Unterlagen

Zur Kontaktaufnahme sind keine Unterlagen nötig

Rechtsgrundlagen

Betreuungsgesetz
§§ 1896 ff BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

für Menden (58708)


Nebenstelle Gesundheitsdienste und Verbraucherschutz - Menden
Brückstraße 9
58706 Menden

Telefon: 02373 / 9373-0
Fax: 02373 / 9373-10

Zuständige Mitarbeiter/innen:


für Hemer


Nebenstelle Gesundheitsdienste und Verbraucherschutz - Menden
Brückstraße 9
58706 Menden

Telefon: 02373 / 9373-0
Fax: 02373 / 9373-10

Zuständige Mitarbeiter/innen:

Frau Marie-Ellen Krause
Telefon: 02373 / 9373-19
E-Mail:

Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin

für Menden (58706 und 58710)


Nebenstelle Gesundheitsdienste und Verbraucherschutz - Menden
Brückstraße 9
58706 Menden

Telefon: 02373 / 9373-0
Fax: 02373 / 9373-10

Zuständige Mitarbeiter/innen:


für Neuenrade, Werdohl, Schalksmühle, Halver


Nebenstelle des FB 7 - Gesundheitsdienste und Verbraucherschutz
Werdohler Straße 30
58511 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-7600
Fax: 02351 / 966-7666

Zuständige Mitarbeiter/innen:


für Altena, Nachrodt-Wiblingwerde


Nebenstelle des FB 7 - Gesundheitsdienste und Verbraucherschutz
Werdohler Straße 30
58511 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-7600
Fax: 02351 / 966-7666

Zuständige Mitarbeiter/innen:

Herr Karl-Friedrich Hensler
Telefon: 02351 / 966-7620
E-Mail:

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter

für Kierspe, Meinerzhagen


Nebenstelle des FB 7 - Gesundheitsdienste und Verbraucherschutz
Werdohler Straße 30
58511 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-7600
Fax: 02351 / 966-7666

Zuständige Mitarbeiter/innen:


für Plettenberg, Herscheid


Nebenstelle des FB 7 - Gesundheitsdienste und Verbraucherschutz
Werdohler Straße 30
58511 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-7600
Fax: 02351 / 966-7666

Zuständige Mitarbeiter/innen:


für Balve


Nebenstelle des FB 7 - Gesundheitsdienste und Verbraucherschutz
Werdohler Straße 30
58511 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-7600
Fax: 02351 / 966-7666

Zuständige Mitarbeiter/innen: