Öffentlicher Personennahverkehr

Straßenpersonenverkehr, ÖSPV, Bahn , Busse
Das Bild zeigt einen Linienbus der MVG

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gliedert sich in den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr und den Schienenpersonennahverkehr (siehe unter "Weitere Informationen").

Zum Öffentlichen Straßenpersonenverkehr (ÖSPV) zählen der Verkehr mit Bussen im Linien- und Gelegenheitsverkehr sowie der Verkehr der Straßen-, Stadt- und U-Bahnen.

Bezogen auf den Märkischen Kreis ist unter ÖSPV ausschließlich der Verkehr mit Linienbussen einschließlich der "Sonderformen" Bürgerbus, Anruf-Sammel-Taxi und Taxi-Bus (sog. bedarfsgesteuerte Bedienungsformen) zu fassen.

Der ÖSPV ist eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge. Deutlich wird dies daran, daß im Märkischen Kreis Linienbusse pro Jahr rund 14 Mio. km zurücklegen und dabei etwa 43 Mio. Fahrgäste befördern. Statistisch gesehen fährt jeder Bürger im Märkischen Kreis rund 90 mal im Jahr mit dem Linienbus.

Aufgrund der hohen Bedeutung des öffentlichen Nahverkehrs sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen per Gesetz als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr bestimmt worden. Laut ÖPNV-Gesetz NRW ist "die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV eine Aufgabe der Kreise". Konkret bedeutet dies insbesondere, dass die Kreise die Pflicht zur Aufstellung eines Nahverkehrsplans haben, in dem die Rahmenbedingungen für den ÖSPV im Kreis definiert werden (s. unter "Nahverkehrsplan").

Neben dem Nahverkehrsplan wird eine Fülle weiterer Themen und Aufgaben rund um den ÖSPV bearbeitet. Dabei steht die Vertretung der Interessen der Region gegenüber Verkehrsunternehmen, Nachbarkreisen und Nachbarverkehrsverbünden im Mittelpunkt, so z.B. bei

  • der Weiterentwicklung der Tarife und Beförderungsbedingungen
  • der Verbesserung des Kundenservice
  • der Gestaltung von Marketing und Werbung für den ÖSPV
  • der Verbesserung der Infrastrukturausstattung (Haltestellen / Omnibusbahnhöfe)
  • der attraktiveren Gestaltung des Fahrplanangebotes
  • der Koordination des Angebotes mit Nachbarkreisen
  • der Abstimmung des ÖSPV- und des SPNV-Angebotes

Von wachsender Bedeutung ist das Thema Finanzierung des ÖSPV: Im Spannungsfeld zwischen der schwieriger werdenden Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für den ÖSPV und einer aus Kundensicht gleichzeitig notwendigen Attraktivitätsverbesserung des ÖSPV, kommt der effizienten Betriebsdurchführung durch die Verkehrsunternehmen eine entscheidende Rolle zu, wobei der Wettbewerb zwischen den Unternehmen an Bedeutung gewinnt.

Zudem sind die Aufgabenträger die "zuständige Behörde für die Auferlegung oder Vereinbarung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen". Demnach können die Kreise Verkehrsunternehmen dazu verpflichten bzw. mit ihnen vertraglich vereinbaren, Verkehrsleistungen, die einen finanziellen Zuschussbedarf aufweisen, gegen eine Ausgleichszahlung zu erbringen.

Rechtsgrundlagen

  • Regionalisierungsgesetz des Bundes (RegG)
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW)

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