Investitionsförderung

Fahrzeugbeschaffung, Personenverkehr, ÖPNV, ÖSPV, Busse, Bahn

Die Investitionsförderung beim Märkischen Kreis erstreckt sich im wesentlichen auf die Gewährung von Zuwendungen für Fahrzeugbeschaffungen und sonstige Investitionen im Bereich des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV).

Hierzu werden durch den Märkischen Kreis Landesmittel beantragt, welcher dieser als Aufgabenträger prozentual entsprechend der auf dem Gebiet des Märkischen Kreises erbrachten Verkehrsleistung auf Antrag an Verkehrsunternehmen verteilt. Die Verkehrsunternehmen setzen die Zuwendung zur Teilfinanzierung bei der Neubeschaffung von Linienbussen ein sowie - in selteneren Fällen - bei anderen investiven Maßnahmen, die einen Nutzen für den ÖSPV aufweisen.

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch den Märkischen Kreis zu prüfen und der Bezirksregierung im sog. Verwendungsnachweis zu bestätigen.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW)
  • Landeshaushaltsordnung (LHO)
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Richtlinien des MK zur Investitionsförderung

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