Grundstücksteilung
Die Teilung eines bebauten Grundstückes bedarf der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Die Teilung unbebauter Grundstücke ist genehmigungsfrei. Für den Antrag auf Grundstücksteilung gibt es ein besonderes Antragsformular, das wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen.
Durch die Teilung eines Grundstückes dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der Landesbauordnung zuwiderlaufen. Insbesondere müssen die auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude zu der neuen Grundstücksgrenze die erforderlichen Grenzabstände einhalten. Auch darf durch eine neue Grenze das bebaute Grundstück nicht von der öffentlichen Verkehrsfläche abgeschnitten werden. Die Genehmigung der Grundstücksteilung durch die Bauaufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Bildung neuer Grundstücke und die entsprechende Eintragung ins Grundbuch und Liegenschaftskataster.
Notwendige Unterlagen
- Lageplan mit den Angaben und Darstellungen
- seines Maßstabes und der Lage des Baugrundstücks zur Nordrichtung
- über die Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie die Angabe der Eigentümerin oder des Eigentümers des Baugrundstücks
- zu den Flächen auf dem Baugrundstück, die von Baulasten betroffen sind, sowie Flächen auf den angrenzenden Grundstücken, die von Baulasten zugunsten des Baugrundstücks betroffen sind
- der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück
- der Grenzabstände, der Abstandflächen und der Abstände zu den darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück
- der farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie)
- die Bauzeichnungen der baulichen Anlagen, soweit sie zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Landesbauordnung (BauO NRW)
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Ansprechpartnerin
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
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Telefon: 02351 / 966-60
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