Bauvoranfrage

Eigenheim, Eigentum, Haus, Garage

Vor Einreichen eines Bauantrages kann zu bestimmten Fragen eines Bauvorhabens ein Bescheid (Vorbescheid) beantragt werden. Ein Antrag auf Vorbescheid empfiehlt sich vor allem dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.

Als Antragsformular ist wie bei Bauanträgen der amtlich bekannt gemachte Vordruck zu verwenden. Das geplante Vorhaben sollte so konkret wie möglich beschrieben sein, damit verbindliche Auskünfte zu Ihren Fragen möglich sind.

Der Vorbescheid hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Landesbauordnung (BauO NRW)


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