Baulasten

Eigenheim, Eigentum, Haus, Garage

Durch die Eintragung von Baulasten können Grundstücksnachbarn Verpflichtungen übernehmen, um dadurch die Bebaubarkeit eines Grundstückes zu ermöglichen. Am häufigsten werden Baulasten eingetragen um

  • ein Grundstück zu erschließen, das nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche grenzt (Hinterlieger)
  • einen nicht ausreichenden Grenzabstand auf dem Nacbargrundstück zu sichern,
  • gemeinsame Bauteile z.B. bei Doppelhäusern zu sichern oder
  • Stellplätze für PKW auf fremden Grundstücken für das Baugrundstück nachzuweisen.

Es gibt jedoch weitere Anwendungen für Baulasten, die hier nicht alle aufgezählt werden können. Die Mitarbeiter der Bauordnung werden Sie bei einer Bauberatungen oder im Baugenehmigungsverfahren darauf hinweisen, wenn Hinderungsgründe für eine Baugenehmigung mit Hilfe einer Baulasteintragung ausgeräumt werden können.

Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Hier werden die erforderlichen Eintragungen vorgenommen. Sie können sich dort auch erkundigen, ob Ihr oder ein zu erwerbendes Grundstück belastet ist.

Notwendige Unterlagen

  • amtlicher Lageplan, sofern in der Verpflichtungserklärung auf diesen Bezug genommen wird.

Dieser muss mindestens enthalten:

      1. seinen Maßstab, und die Lage des Baugrundstücks zur Nordrichtung, die Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie die Angabe der Eigentümerin oder des Eigentümers des Baugrundstück, die rechtmäßigen Grenzen des Baugrundstücks und deren Längen sowie seinen Flächeninhalt, die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück und auf den angrenzenden Grundstücken sowie die genehmigten oder zulässigen, aber noch nicht ausgeführten baulichen Anlagen auf dem Baugrundstück, bei Gebäuden auch mit Angabe ihrer Geschosszahl, Wand- und Firsthöhe, Flächen auf dem Baugrundstück, die von Baulasten betroffen sind, sowie Flächen auf den angrenzenden Grundstücken, die von Baulasten zugunsten des Baugrundstücks betroffen sind, die geplanten baulichen Anlagen unter Angabe der Außenmaße, der Dachform, der Wand- und Firsthöhen, der Höhenlage der Eckpunkte der baulichen Anlage über NN an der Geländeoberfläche, der Höhenlage des Erdgeschossfußbodens über NN, der Grenzabstände, der Tiefe und Breite der Abstandflächen, der Abstände zu anderen baulichen Anlagen
      2. die Darstellung der Grundstücksflächen, die von der einzutragenden Baulast betroffen sind.

Rechtsgrundlagen

  • Landesbauordnung (BauO NRW)


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Baulasten (allgemein)


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