Bauberatung
Der Märkische Kreis ist zuständige Bauaufsichtsbehörde für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen und Neuenrade sowie für die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, und Schalksmühle. Die Aufgaben werden durch die Abteilung Bauordnung im Fachdienst Bauen und Planung wahrgenommen.
Die Städte Altena, Hemer, Iserlohn, Lüdenscheid, Menden, Plettenberg und Werdohl haben eigene Bauaufsichtsbehörden. Wenn Sie dort bauen wollen, müssen Sie sich an die jeweils zuständige Stadt wenden.
Für alle Fragen stehen Ihnen als zentrale Ansprechpartner die Mitarbeiter des Fachdienstes zur Verfügung. Wer für Sie der richtige Ansprechpartner ist, können Sie der unten stehenden Liste entnehmen. Da die Mitarbeiter auch Außendienst durchführen müssen empfiehlt es sich, einen Besprechungstermin vorher telefonisch zu vereinbaren.
Im Regelfall müssen Sie für ein neues Bauvorhaben oder auch für die Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes einen Bauantrag einreichen. Bestimmte Bauvorhaben sind jedoch von einer Genehmigungspflicht freigestellt. Dies sind entweder kleinere untergeordnete Gebäude, oder Wohngebäude und Garagen in Bebauungsplangebieten. Näheres hierzu finden Sie unter "Genehmigungsfreie Vorhaben". Darüber hinaus bedarf die Nutzungsänderung baulicher Anlagen keiner Baugenehmigung, sondern ist ber der unteren Bauaufsichtsbehörde vor Durchführung des Vorhabens schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige sind die für eine Prüfung des Vorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Der Antragsteller kann jedoch auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens bestehen. Gleiches gilt für die Errichtung von Kleingaragen. Hier ist jedoch ein Genehmigungsverfahren durchzuführen, wenn im Falle der Grenzbebauung oder der grenznahen Bebauung keine Einverständniserklärung des Grenznachbarn vorliegt.
Wenn Sie sich bereits für die Bebauung eines bestimmten Grundstückes entschieden haben, empfiehlt sich ein persönliches Beratungsgespräch mit den Mitarbeitern des Fachdienstes Bauen und Planung. Bei der Auswahl des richtigen Ansprechpartners sollten Sie unterscheiden, ob Sie eine "planungsrechtliche" oder "bauordnungsrechtliche" Beratung wünschen. Bei der planungsrechtlichen Beratung geht es darum, ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Viele Grundstücke sind nämlich aufgrund ihrer Lage im sogenannten Außenbereich oder auch aus anderen Gründen für eine Bebauung nicht vorgesehen oder geeignet. Die Mitarbeiter der Planung des Fachdienstes können Ihre grundsätzlichen Fragen zur Bebaubarkeit eines Grundstückes in einem Beratungsgespräch beantworten.
Für bauordnungsrechtliche Fragen, z.B. zur verkehrlichen Erschließung, Grenzabstände, Brandschutz oder der Standsicherheit von Gebäuden, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauordnung zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Landesbauordnung (BauO NRW)
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
Informationsbroschüre für Entwurfsverfasser (PDF)
Dateigröße: 82,0 Kilobytes -
Hinweise zur Überprüfung der Standsicherheit bei baulichen Anlagen (PDF)
Dateigröße: 106,4 Kilobytes
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Planungsrechtliche Beratung:
Balve, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Schalksmühle
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Telefon: 02351 / 966-6878
E-Mail:
Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
Planungsrechtliche Beratung:
Halver, Herscheid, Kierspe,
Meinerzhagen
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Telefon: 02351 / 966-6879
E-Mail:
Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
Baulasten (allgemein)
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6276
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Fragen zur Standsicherheit
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6276
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Telefon: 02351 / 966-6829
E-Mail:
Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin
Konstruktiver Brandschutz
Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade, Schalksmühle
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6276
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Konstruktiver Brandschutz
Balve und
Nachrodt-Wiblingwerde
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6276
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Ansprechpartner für Balve
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6276
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Ansprechpartner für Halver
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6276
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Telefon: 02351 / 966-6816
E-Mail:
Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin
Ansprechpartner für Herscheid
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6276
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Ansprechpartner für Kierspe
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6276
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Telefon: 02351 / 966-6816
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Ansprechpartner für Meinerzhagen
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
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Fax: 02351 / 966-6276
Zuständige Mitarbeiter/innen:
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Ansprechpartner für Nachrodt-Wiblingw.
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58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6276
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Ansprechpartner für Neuenrade
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6276
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Ansprechpartner für Schalksmühle
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6276
Zuständige Mitarbeiter/innen:


