Abgeschlossenheitsbescheinigung

Eigenheim, Eigentum, Haus, Garage, Genehmigung

Wenn Sie Ihr Gebäude in Wohnungseigentum oder sonstiges Eigentum aufteilen wollen, benötigen Sie zur Vorlage beim Grundbuchamt eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, dass die Eigentumsanteile in sich abgeschlossen sind (Abgeschlossenheitsbescheinigung). Abgeschlossen ist ein Teileigentum dann, wenn es von fremden Räumen durch Wohnungstrenndecken und -trennwände abgetrennt ist und einen eigenen Zugang entweder vom Freien oder von einem allgemein zugänglichen Treppenraum besitzt. Liegen diese Voraussetzungen vor, so wird die Abgeschlossenheit bescheinigt und die Eintragung des Teileigentums kann beim Grundbuchamt erfolgen.

Notwendige Unterlagen

  • Lageplan (nicht älter als 6 Monate)
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten, nicht kleiner als im M 1:100)Kennzeichnung der Räume gem. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungengem. § 7 abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes

Rechtsgrundlagen

  • Wohnungseigentumsgesetz (WEG)


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