Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird immer dann tätig, wenn ein Jugendlicher (bis -21 Jahre) einer Straftat beschuldigt wird und sich vor dem Gericht verantworten muss. Die Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren nehmen in diesem Fall Kontakt zu den Beschuldigten und ggf. ihren Eltern auf und beraten, betreuen und unterstützen die Betroffenen während des gesamten Strafverfahrens.
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
JuHiS Nord (Balve, Neuenrade)
RSD Nord
Hoffmeisterstr. 8
58802 Balve
Telefon: 02375 / 93923-0
Fax: 02375 / 93923-26
Zuständige Mitarbeiter/innen:
JuHiS Süd (Meinerzhagen, Kierspe)
Stadtverwaltung Meinerzhagen
Bahnhofstraße 11
58540 Meinerzhagen
Telefon: 02354 / 77878-0
Fax: 02354 / 77878-10
Zuständige Mitarbeiter/innen:
JuHiS West (Halver, Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle)
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Fax: 02351 / 966-6651
Zuständige Mitarbeiter/innen:


