Jugendförderung
Um die Arbeit der Vereine und Verbände auch finanziell zu unterstützen, wurden vom Jugendhilfeausschuss des Märkischen Kreises Richtlinien in Kraft gesetzt, die Maßnahmen beinhalten, die für die Jugendarbeit wichtig sind.
Nach den Richtlinien zum Haushalt des Kreisjugendamtes - Teil Jugendarbeit - ist es für die Vereine und Verbände aus dem Zuständigkeitsbereich, d.h. für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und für die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle möglich, Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen zu beantragen.
Alle Maßnahmen müssen bis zum 15.03. eines jeden Jahres vorangemeldet werden. Anmeldeformular siehe linke Spalte.
Freizeitmaßnahmen werden ab 2 Tagen bezuschusst.
Schulungsveranstaltungen (Lehrgänge) können auch als Tagesveranstaltung beantragt werden.
Angebote der internationalen Begegnungen mit Teilnehmern aus ausländischen Partnerstädten/Partnerkreisen im Märkischen Kreis werden ebenfalls unterstützt.
Gefördert werden auch Auslandsfahrten, die nach den Richtlinien des Landesjugendamtes durchgeführt werden.
Nähere Auskünfte geben hier die oben erwähnten Richtlinien und die Arbeitshilfen für die Jugendarbeit (der Ordner kann hier angefordert werden).
Nach den Richtlinien zum Haushalt des Kreisjugendamtes - Teil Jugendarbeit - ist es für die Vereine und Verbände aus dem Zuständigkeitsbereich, d.h. für die Städte Balve, Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Neuenrade und für die Gemeinden Herscheid, Nachrodt-Wiblingwerde und Schalksmühle möglich, Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen zu beantragen.
Alle Maßnahmen müssen bis zum 15.03. eines jeden Jahres vorangemeldet werden. Anmeldeformular siehe linke Spalte.
Freizeitmaßnahmen werden ab 2 Tagen bezuschusst.
Schulungsveranstaltungen (Lehrgänge) können auch als Tagesveranstaltung beantragt werden.
Angebote der internationalen Begegnungen mit Teilnehmern aus ausländischen Partnerstädten/Partnerkreisen im Märkischen Kreis werden ebenfalls unterstützt.
Gefördert werden auch Auslandsfahrten, die nach den Richtlinien des Landesjugendamtes durchgeführt werden.
Nähere Auskünfte geben hier die oben erwähnten Richtlinien und die Arbeitshilfen für die Jugendarbeit (der Ordner kann hier angefordert werden).
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
Jugendförderung - Antrag auf Gewährung einer Kreisbeihilfe (PDF)
Dateigröße: 46,1 Kilobytes -
Verwendungsnachweis der Fördermittel (PDF)
Dateigröße: 63,4 Kilobytes -
Jugendförderung – Antrag auf Projektförderung (PDF)
Dateigröße: 48,2 Kilobytes -
Jugendförderung - Teilnehmerliste (Seite 1) (PDF)
Dateigröße: 55,7 Kilobytes -
Jugendförderung - Teilnehmerliste (Seite 2) (PDF)
Dateigröße: 55,6 Kilobytes -
Jugendförderung - Teilnehmerliste (Seite 3) (PDF)
Dateigröße: 55,5 Kilobytes -
Jugendförderung - Teilnehmerliste (Seite 4) (PDF)
Dateigröße: 55,6 Kilobytes
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Förderung offener und verbandlicher Jugendarbeit
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Fax: 02351 / 966-6651
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


