Unterhalt für minderjährige Kinder und junge Volljährige

Beratung

Wenn Sie die Unterhaltsansprüche selbst geltend machen möchten, können Sie sich kostenfrei beim Jugendamt beraten lassen. Diese Beratung und Unterstützung gilt auch für junge Volljährige, die noch nicht 21 Jahre alt sind.
Der unterhaltspflichtige Elternteil kann vom Jugendamt nicht beraten werden.

 

Beurkundung
Das Jugendamt ist gemäß § 59 SGB VIII befugt Beurkundungen vorzunehmen. Beurkundet werden dürfen Vaterschaftsanerkennungen mit den erforderlichen Zustimmungen, Unterhaltsansprüche sowie die erstmalige Sorgeerklärung der leiblichen Eltern.
Die vorstehend genannten Beurkundungen erfolgen beim Jugendamt kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Kindesunterhaltsgesetz
Zivilprozessordnung (ZPO)
Beurkundungsgesetz
Sozialgesetzbuch (SGB)
Strafgesetzbuch (StGB)

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Halver, Herscheid, Neuenrade (A-F)


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Fax: 02351 / 966-6651

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


Balve (A-K), Kierspe (A-H), Schalksmühle


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Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde


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