Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts für minderjährige Kinder. Die Beistandschaft kann von jedem sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden, bei dem das Kind lebt.

Von der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Daraufhin wird der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung, der Begründung des gemeinsamen Sorgerechts (Sorgeerklärung) und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes angeboten. Ein Gespräch über die Hilfsangebote kann, wenn es die Mutter wünscht, in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden

Für die Einrichtung einer Beistandschaft genügt ein schriftlicher Antrag. Mit Abgabe einer Vollmacht wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft kann jederzeit auch vor Geburt des Kindes beantragt werden. Der antragstellende Elternteil kann die Beistandschaft von vornherein oder auch später auf bestimmte Aufgaben, etwa die Feststellung der Vaterschaft, beschränken. Die Beistandschaft endet sofort, wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt oder das betroffene Kind volljährig wird. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Innerhalb seines Aufgabenkreises vertritt der Beistand das Kind und kann im Namen des Kindes außerhalb und vor Gericht tätig werden. Es ist nicht möglich, einen Beistand und einen Rechtsanwalt gleichzeitig für die Vertretung des selben Kindes zu bevollmächtigen. Neben dem Beistand bleibt auch der Inhaber der elterlichen Sorge in vollem Umfang zur Vertretung des Kindes befugt. Nur im gerichtlichen Verfahren gilt eine Ausnahme: Um zu verhindern, dass in einem Prozess durch den Elternteil einerseits und den Beistand andererseits widersprüchliche Erklärungen abgegeben werden, hat in einem von dem Beistand geführten Rechtsstreit dieser Beistand auch den Vorrang.

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Kindesunterhaltsgesetz
Zivilprozessordnung (ZPO)
Beurkundungsgesetz
Sozialgesetzbuch (SGB)
Strafgesetzbuch (StGB)

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