Schulentwickungsplan
Der Märkische Kreis ist als Träger seiner sechs Berufskollegs und sechs Förderschulen berechtigt und verpflichtet, ein qualifiziertes, nachfrageorientiertes und unter den gegebenen Rahmenbedingungen vertretbares Bildungsangebot vorzuhalten. Ständige Veränderungen bei der Zahl der Schülerinnen und Schüler, den Anforderungen an eine zeitgemäße Qualifizierung für die Berufstätigkeit und den Entscheidungskriterien bei sonderpädagogischem Förderbedarf erfordern eine langfristige Planung, die regelmäßig überprüft und den veränderten Bedingungen angepaßt werden muß.
Die Fortschreibung der Schulentwicklungspläne stellt folglich einen kontinuierlichen Prozeß dar, der mit unterschiedlichen Zielen verfolgt wird.
Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs
Hauptziel ist die Weiterentwicklung von bedarfsdeckenden Bildungsangeboten. Jugendliche und junge Menschen brauchen eine gute Ausbildung, um Perspektiven für Ausbildung und Beruf zu haben, während Unternehmen und Betriebe auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels unserer Gesellschaft bekommt die Schulentwicklungsplanung eine zusätzliche Bedeutung als zukunftsorientiertes Planungsinstrument.
Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen
In den Förderschulen werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die sonderpädagogischen Förderbedarf in den Schwerpunkten Geistige Entwicklung, Sprache bzw. Emotionale und Soziale Entwicklung haben. Ziel der Schulentwicklungsplanung für diese Schulen ist ein bedarfsgerechtes, zukunftsfähiges Bildungsangebot, um die bei den Schülerinnen und Schülern bestehenden Defizite abzubauen.
Die Schulentwicklungspläne enthalten folgende wesentliche Informationen:
- Die derzeitigen und zukünftigen Bildungsangebote nach Schulformen, Schulgrößen und Schulstandorten.
- Eine mittelfristige Prognose der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die für die Berufskollegs und Förderschulen nach unterschiedlichen Kriterien ermittelt werden müssen.
- Maßnahmen, die aufgrund des jeweiligen Planungsstandes durchzuführen sind, wie z.B. Errichtung, Verlagerung oder Zusammenlegung von Bildungsgängen, Schulbaumaßnahmen usw.
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Schulentwicklungsplan
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |


