Schülerfahrkosten
Bus, Bahn, Nahverkehr, Zuschuss, Schule, Schulbesuch, Lernmittel, Schülerspezialverkehr
Der Märkische Kreis übernimmt als Träger der Berufskollegs die Fahrkosten zum Schulbesuch und zum Besuch von Praktikumsstellen.
Anspruch auf Übernahme der Kosten haben grundsätzlich die Schülerinnen und Schüler der Bildungsgänge in Vollzeitform - mit Ausnahme der Schüler/innen der Fachschule für Sozialpädagogik, die grundsätzlich keinen Anspruch haben - bei denen der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule mehr als 5 km beträgt.
Auszubildende, die im Rahmen der dualen Ausbildung die Berufsschule besuchen, sind nach den gesetzlichen Regelungen nicht anspruchsberechtigt.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Information zur Antragsstellung (PDF)
Dateigröße: 13,7 Kilobytes
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Schülerfahrkosten
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


