Schülerfahrkosten

Bus, Bahn, Nahverkehr, Zuschuss, Schule, Schulbesuch, Lernmittel, Schülerspezialverkehr

Der Märkische Kreis übernimmt als Träger der Berufskollegs die Fahrkosten zum Schulbesuch und zum Besuch von Praktikumsstellen.

Anspruch auf Übernahme der Kosten haben grundsätzlich die Schülerinnen und Schüler der Bildungsgänge in Vollzeitform - mit Ausnahme der Schüler/innen der Fachschule für Sozialpädagogik, die grundsätzlich keinen Anspruch haben - bei denen der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule mehr als 5 km beträgt.
Auszubildende, die im Rahmen der dualen Ausbildung die Berufsschule besuchen, sind nach den gesetzlichen Regelungen nicht anspruchsberechtigt.


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Schülerfahrkosten


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen: