Illegale Müllentsorgung
Abfallablagerung; Wilder Müll
„Wilder Müll", das sind Abfälle, z. B. Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub, die unter Umgehung der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgungswege illegal beseitigt oder abgelagert werden. Sei es, dass Abfälle in der freien Landschaft, in Wälder, an Bachläufe etc. verbracht und eventuell sogar übererdet werden. Dazu gehört aber auch das Verbrennen pflanzlicher Abfälle (ausgenommen sind Brauchtumsfeuer, z. B. Osterfeuer; hier ist aber eine Genehmigung der Gemeinde einzuholen).
Die Kreisverwaltung ist zuständig für die Verfolgung illegaler Müllentsorgung auf privaten Grundstücken und an Kreisstrassen außerhalb einer geschlossenen Bebauung.
Die Kreisverwaltung ist zuständig für die Verfolgung illegaler Müllentsorgung auf privaten Grundstücken und an Kreisstrassen außerhalb einer geschlossenen Bebauung.
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6375
Zuständige Mitarbeiter/innen:


