Abfalltransportgenehmigung

Umweltschutz, Wilder Müll, Abwasser, Luft, Luftschadstoffe, Rohstoffverbrauch, Ressourcen, Abfall, Abfallmakler, Abfalltransport

Informationen zum Antragsverfahren nach der Transportgenehmigungsverordnung (TgV).

Für das gewerbliche Einsammeln oder Befördern aller Abfälle zur Beseitigung oder von gefährlichen Abfällen zur Verwertung ist eine Transportgenehmigung (Tg) erforderlich. Ein gewerbliches Handeln liegt vor, wenn jemand entgeltlich oder wiederkehrend Abfalltransporte für Dritte durchführt. Gewerblich und damit genehmigungspflichtig sind z. B. Beförderungsvorgänge von Unternehmen der Entsorgungswirtschaft, Containerdiensten und ähnlichen Betrieben. Beauftragt ein Beförderer einen Subunternehmer, so muss auch dieser eine Transportgenehmigung besitzen.

Keine Transportgenehmigung ist erforderlich

  • wenn im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle transportiert werden (z. B. der Werksverkehr, die Eigenentsorgung und Transporte von Handwerkern, die die bei der Ausübung ihres Handwerks anfallenden Abfälle zur Entsorgungsanlage bringen),
  • für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe,
  • für die Beförderung verordneter und freiwilliger Rücknahmeabfälle (z.B. E-Schrott),
  • für den Transport von Abfällen, die in Notfallsituationen anfallen,
  • für den Transport von Erdaushub, Straßenaufbruch und Bauschutt ohne schädliche Verunreinigung
  • sowie für öffentlich-rechtliche und private Entsorgungsträger bzw. durch die von diesen beauftragten Dritten.

Der Antrag ist -wie bei den Entsorgungsnachweisen auch-  formgebunden. Das Antragsformular ist im Formularfachhandel erhältlich. Er soll in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich das beantragende Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Im Kreisgebiet ist das i.d.R. die untere Abfallwirtschaftsbehörde des Märkischen Kreises. Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind. Hierzu zählen für den Antragsteller (Betriebsinhaber):

  • die Gewerbeanmeldung
  • der Handelsregisterauszug
  • das Führungszeugnis
  • die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung einschließlich einer spezifischen Umwelthaftpflichtversicherung.

Für die Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlich sind, werden das Führungszeugnis, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie Fachkundenachweis benötigt.

Die im Normalfall bundesweit und unbefristet geltende Genehmigung wird erteilt, wenn sich keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Antragstellers oder seiner Mitarbeiter ergeben. Außerdem müssen alle Personen die notwendige Fach- bzw. Sachkunde besitzen.

Die Fachkunde des Leitungspersonals kann nachgewiesen werden durch:

  • eine zweijährige praktische Tätigkeit im Rahmen der Einsammlung oder Beförderung von Abfällen
  • eine einjährige praktische Tätigkeit bei gleichzeitigem Nachweis eines Studienabschlusses in den Bereichen Ingenieurwesen, Chemie, Biologie oder Physik, einer technischen Fachschulausbildung,einer Meisterschule, einer kaufmännische Berufsausbildung auf fachspezifischem Gebiet sowie bei vergleichbarer Qualifikation
  • Darüber hinaus muss das Leitungspersonal zukünftig regelmäßig an bestimmten Fortbildungslehrgängen teilnehmen.

Die Sachkunde der übrigen Mitarbeiter wird durch betriebliche Einarbeitung und interne oder externe Weiterbildung erreicht .

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Ähnliche Produkte:

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6375

Zuständige Mitarbeiter/innen: