Wasserwirtschaft (Kommunale)

Grundwasser, Verunreinigung, Trinkwasser
Wasser - Lebensmittel Nr. 1
Wasser - Lebensmittel Nr. 1

THEMA

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, es ist das Lebensmittel Nr.1 und kann auf Dauer durch kein anderes ersetzt werden. Wasser ist auch der wichtigste Grundstoff zur Erzeugung von Nahrungsmitteln und unerlässlich für die Produktion in Gewerbe und Industrie.

Unser aller Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maßnahmen den schonenden und erhaltenden Umgang mit diesem wertvollen Naturgut zur Sicherung unserer und der Lebensgrundlage unserer Kinder sicherzustellen.

Fast 70 % der Trinkwassergewinnung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt aus dem Grundwasser, dass im Vergleich zu Oberflächengewässern eine wesentlich geringere Selbstreinigungskraft besitzt. Die Auswirkungen der Schadstoffeinträge in das Grundwasser wiegen schwer, da Grundwasserverunreinigungen Langzeitschäden sind. Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass wegen der Vernetzung des Grundwassers mit dem Oberflächenwasser Belastung des Grundwassers nach einiger Zeit ebenfalls in Oberflächengewässern auftreten.

Eine Sanierung belasteter Grundwasserleiter ist langwierig und praktisch nur über den Prozess der Grundwasserneubildung möglich. Sie ist außerdem an die Voraussetzung geknüpft, das keine weiteren Schadstoffeinträge erfolgen. Grundwasserschutz darf sich daher nicht darauf beschränken, lokal aufgetretene Schäden zu reparieren, vielmehr sollten Grundwasserverunreinigungen gar nicht erst entstehen. Vermeidungsmaßnahmen haben daher an der Quelle anzusetzen, das Grundwasser ist flächendeckend zu schützen.

Selbstverständlich sind auch die Oberflächengewässer vor Verunreinigungen zu schützen, dies insbesondere im Märkischen Kreis, da eine größere Anzahl der hier vorhandenen Talsperren und Fließgewässer der Trinkwassergewinnung dienen.

 

RECHTLICHES

Der Gesetzgeber bemüht sich durch Gesetze, Vorschriften, Erlasse und Regelwerke Gewässerschutz zu erreichen, und hat daher Wasserbehörden zur Umsetzung der definierten Aufgaben geschaffen. Der Märkische Kreis nimmt als Untere Wasserbehörde einen Teil dieser Aufgaben war.

Die Sachbearbeitergruppe "Kommunale Wasserwirtschaft" im Fachdienst "Technischer Umweltschutz" der Unteren Wasserbehörde beschäftigt sich mit Gewässerbenutzungen (Grundwasser oder Oberflächengewässer) insbesondere durch Privatpersonen, Betrieben ohne produktionsspezifische Abwässer sowie Kommunen.

 

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