Landschaft - Vertragsnaturschutz

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Das Bild zeigt eine Wiese im Kerspetal

Seit 1993 besteht im Märkischen Kreis ein kreiseigenes Kulturlandschaftsprogramm; damit gehört der Märkische Kreis landesweit zu den Vorreitern in Sachen Vertragsnaturschutz. Grundsätzliches Ziel des Kulturlandschaftsprogramms ist, die historisch gewachsene Kulturlandschaft des Märkischen Kreises und die Identifikation ihrer Menschen mit Heimat und Umwelt zu bewahren und als einen naturraumprägenden Standortfaktor zu erhalten.
Im Vordergrund stehen hier vor allem schutzwürdige Grünlandbiotope, die im Kreisgebiet schwerpunktmäßig durch Feucht- und Nassgrünland in den Mittelgebirgstälern, Magerweiden und Magerwiesen der trockenen Hang- und Kuppenlagen, Kalkhalbtrockenrasen, Bergheiden, Borstgrasrasen, Feuchtheiden und Moore repräsentiert werden.

Diese Flächen stellen aber nicht nur kulturhistorisches Erbe der traditionellen Landwirtschaft dar, sondern beherbergen darüber hinaus eine Vielzahl heute seltener Lebensgemeinschaften mit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.

Die Sicherung dieser Kulturlandschaftsbiotope soll gemäß ihrer Entstehung durch Erhaltung bzw. Wiedereinführung landwirtschaftlicher Extensivnutzung erreicht werden. Hierzu werden auf freiwilliger Basis Vereinbarungen mit Landwirtinnen und Landwirten als unverzichtbaren Partnern im praktischen Naturschutz getroffen. Hier werden die Einzelheiten zur notwendigen und naturschutzkonformen Bewirtschaftung sowie die Höhe der Vergütung detailliert festgelegt.

Derzeit werden im Märkischen Kreis knapp 1100 ha Grünland und Heiden (Stand: 12/2010) gemäß den Vereinbarungen des Kulturlandschaftsprogrammes von heimischen Landwirten extensiv bewirtschaftet.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) 
  • Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) NW
  • Rahmenrichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz (Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz)

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