Reiten in der Landschaft und im Wald

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Das Bild zeigt ein Reitkennzeichen

Im Märkischen Kreis gilt die sogenannte „Freistellungsregelung", nach der das Reiten innerhalb des Waldes auf allen öffentlichen und privaten Wegen gestattet ist. Ausgenommen hiervon ist lediglich das Erholungswaldgebiet „Helberg / Harkenstiel" in Meinerzhagen mit ausgewiesenen Reitwegen.

Das Reiten ist aber in jedem Fall verboten:

  • auf Wegen, die als Wanderwege, Sport- oder Lehrpfade ausgewiesen oder mit einem Reitverbotsschild versehen sind,
  • auf Feldrainen, Böschungen, Trampelpfaden, Waldschneisen, Rückegassen, Wildwechseln, sowie querfeldein und
  • auf den privaten Wegen, die mit Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde gesperrt sind.


Darüber hinaus darf in der freien Landschaft und im Wald nur mit gültigem Reitkennzeichen geritten werden. Bei den Reitkennzeichen, die beidseitig am Zaumzeug der Pferde zu befestigen sind, handelt es sich um zwei gelbe Reitkennzeichen mit je einer jährlich zu erneuernden Reiterplakette. Die Reitkennzeichen sowie die Aufkleber werden von der Unteren Landschaftsbehörde des Märkischen Kreises ausgegeben.

Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt über Reiten im Märkischen Kreis.

Kosten

Die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten betragen bei Erstausgabe für Privatpersonen 38,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 30,50 €. Für Reiterhöfe belaufen sich die Kosten für das Reitkennzeichen mit Reiterplaketten bei Erstausgabe auf 88,00 €, in den Folgejahren für die Reiterplaketten dann jeweils 80,50 €. In den Beträgen enthalten ist jeweils die Reitabgabe für Privatpersonen in Höhe von 25,00 € bzw. für Reiterhöfe in Höhe von 75,00 €. Die Reitabgabe wird ans Land abgeführt.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) NW
  • Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes NW (DVO-LG)

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:


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Reitkennzeichen


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