Naturschutzgebiete (NSG)
Flora, Fauna, Naturschutz, Landschaft, Landschaftsbehörde, Natur,
Im Märkischen Kreis gibt es derzeit 127 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 3.065 ha, bzw. 2.9% der Kreisfläche (Stand: 12/2010). Hier werden seltene und gefährdete Biotoptypen mir ihren charakteristischen Tier- und Pflanzengemeinschaften geschützt und für die Nachwelt erhalten. In den Kalkgebieten des nördlichen Kreises sind hier stellvertretend die Schluchten des Hönnetales, die bizarren Felsbildungen des Felsenmeeres, die Kalkhalbtrockenrasen und orchideenreichen Buchenwälder im Iserlohner Raum zu nennen. Im niederschlagsreichen Südkreis ist eine Vielzahl von Hangquellmooren, Moorbirken-, Erlenbruch- und Hainsimsen-Buchenwäldern sowie durch artenreiches Naßgrünland geprägte Wiesentäler als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Daneben genießen zahlreiche Wacholderheiden und Borstgrasrasen als Zeugen kulturhistorischer Landnutzungsformen im Kreisgebiet diesen Schutzstatus.
Naturschutzgebiete werden im Rahmen der Landschaftsplanung oder über Schutzgebietsverordnungen ausgewiesen. Für die fachliche Betreuung dieser Gebiete ist gemäß Landschaftsgesetz NRW die Untere Landschaftsbehörde zuständig.
Die gebietspezifischen Schutzziele, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden in enger Kooperation mit den jeweiligen Grundeigentümern, Land- und Forstwirten sowie über den Vertragsnaturschutz umgesetzt.
In der Karte, die Sie hier finden, werden die Landschaftsschutzgebiete in grün und die Naturschutzgebiete des Märkischen Kreises in rot dargestellt.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG)
- Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) NW
- Festsetzungen der Landschaftspläne
- Ordnungsbehördliche Verordnungen
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Naturschutzgebiete
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Telefon: 02351 / 966-6396
Telefax: 02351 / 966-6373
E-Mail:
Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
Telefon: 02351 / 966-6368
Telefax: 02351 / 966-6373
E-Mail:
Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
(erreichbar: Di., Do. + Fr.)
Telefon: 02351 / 966-6397
Telefax: 02351 / 966-6373
E-Mail:
Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin


