Landschaft - Kompensationsflächenkataster

Naturschutz, Landschaft, Landschaftsbehörde, Natur, Kompensationsflächenkataster

Kompensationsflächenkataster gemäß § 17 Abs. 6  Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG

Bei der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft durch Vorhaben aller Art sind von den jeweiligen Verursachern entsprechende Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen - also Kompensationsmaßnahmen - durchzuführen. Diese Maßnahmen sind in einem  Verzeichnis zu führen. Der Märkische Kreis als untere Landschaftsbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Kompensationsflächenkataster zu führen. Das ergibt sich einerseits aus § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG:

"Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die dafür in Anspruch genommenen Flächen werden in einem Kompensationsverzeichnis erfasst. Hierzu übermitteln die zuständigen Behörden der für die Führung des Kompensationsverzeichnisses zuständigen Stelle die erforderlichen Angaben."

 

Nach Landesrecht gilt:

„Die Flächen, für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt worden sind, werden in ein Verzeichnis eingetragen. Zu diesem Zweck haben die für die Festsetzung zuständigen Behörden den Kreisen und kreisfreien Städten als untere Landschaftsbehörde, bei denen das Verzeichnis geführt wird, die Flächen sowie Art und Umfang der darauf durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und nachfolgend deren Umsetzung mitzuteilen. Dies gilt nicht für diejenigen Ausgleichsflächen,

1.      die kleiner als 500 m² sind,

2.      auf denen der Eingriff durchgeführt wird oder

3.      die im Gebiet desselben Bebauungsplans festgesetzt werden."

Das Kompensationsflächenkataster ist flächendeckend für das gesamte Kreisgebiet zu führen. Die Aufgabe ist dem Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege zugeordnet.

Nach anfänglicher Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Zuständigkeit aufgrund fehlender Vorschriften wurde bereits sehr früh die Entscheidung getroffen, ein Programm entwickeln zu lassen, in dem die landschaftsrelevanten Daten mit einer entsprechenden kartenmäßigen Darstellung erfasst werden konnten. Mittlerweile gibt es ein webbasiertes Programm, in dem man sich im Internet über eine Nutzerberechtigung die Inhalte des Kompensationsflächenkatasters anzeigen lassen und Daten erfassen kann.

Dieses Programm steht nach einer ersten landschaftsbehördlichen Erprobungsphase nunmehr auch allen Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises sowie anderen Fachbehörden zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) 
  • Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) NW

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