Naturdenkmale (ND)
Flora, Fauna, Naturschutz, Landschaft, Landschaftsbehörde, Natur,
Naturdenkmäler sind gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.
Die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind daher verboten.
Im Märkischen Kreis gibt es derzeit 290 Naturdenkmale (Stand: 12/2010). Hierbei handelt es sich bei der überwiegenden Anzahl um die Landschaft oder das Dorf- und Stadtbild prägende sowie kulturhistorisch bedeutsame Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen.
In der Karte finden Sie alle Naturdenkmale im Märkischen Kreis mit einem entsprechenden „Steckbrief".
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG)
- Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) NW
- Festsetzungen der Landschaftspläne
- Ordnungsbehördliche Verordnungen
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Naturdenkmale
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
(erreichbar: Mo. + Do.)
Telefon: 02351 / 966-6364
Telefon: 02351 / 966-6887
Telefax: 02351 / 966-6373
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