Artenschutz - Jungvögel
Artenschutz, Naturschutz, Landschaft, Landschaftsbehörde, Natur, Hornissen, Wespen, Hummeln, Bienen
Immer im Frühjahr ist es wieder soweit. Es piepst in der Natur überall - in Nistkästen, Gebüschen oder Hecken. Mit zarten Stimmchen betteln die Jungvögel um Futter und einige von ihnen verlassen bereits das sichere Nest.
Diese einsam und hilflos wirkenden Jungvögel sollten aber nicht gleich auf- und mitgenommen werden. Nur ganz selten handelt es sich nämlich bei gefundenen Jungvögeln um verlassene, verletzte oder geschwächte Tiere, die die Hilfe des Menschen benötigen. Der Schein trügt häufig, denn die Küken mancher Vogelarten haben noch kein vollständig ausgebildetes Gefieder, wenn sie das Nest verlassen. Sie werden aber weiterhin - auch außerhalb des Nestes - von ihren Eltern versorgt. Zu diesem Zweck teilen die Jungvögel ihren Eltern durch sogenannte Standortlaute laufend mit, wo sie stecken.
In dieser Zeit können sie natürlichen Feinden zum Opfer fallen. Aber auch viele Menschen werden dann auf sie aufmerksam. Man sollte jedoch nur eingreifen und die Jungtiere an einen geschützten Ort - nicht zu weit vom Fundort entfernt - wieder absetzen, wenn die Jungvögel unmittelbar von einer Gefahr bedroht sind, beispielsweise an oder auf einer Straße. Im Übrigen kann man jüngere, nackte Vogelkinder einfach wieder in ihr Nest zurücklegen. Nur ganz selten ist es so, dass Jungtiere tatsächlich verlassen sind.
Mittlerweile stehen sämtliche wildlebenden Vogelarten, die im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten heimisch sind, unter Schutz. Das gilt nicht nur für die Vögel selbst, sondern auch für ihre Eier und die Nester. Daraus folgen einige Verbote, wie beispielsweise das Verbot, diesen Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen und sie zu fangen sowie Eier, Küken und / oder Nester aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Der Besitz ist ebenfalls verboten. Von diesen Verbotsregelungen gibt es nur eine Ausnahme: wenn verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen und später wieder in die Natur zu entlassen. Dies können aber nur Personen machen, die die dafür erforderliche Sachkunde zur Pflege der Tiere besitzen. Man sollte daher nicht leichtfertig handeln und einfach einen Jungvogel mitnehmen.
Auch der Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege des Märkischen Kreises stellt fest, dass es in den vergangenen Jahren immer häufiger vorkam, dass Spaziergänger Nestflüchtlinge aufhoben und mitnahmen. Zu Hause konnte oft eine artgerechte Versorgung der Nestlinge nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grund wurden diese Vögel dann an die hier im Märkischen Kreis bekannten Auffangstationen, die über genügend Sachkunde verfügen, abgegeben. Die Kapazitäten sind allerdings begrenzt, so dass gerade im Frühjahr die Auffangstationen an ihre Grenzen kommen.
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