Kfz - Wiederzulassung nach Außerbetriebnahme

Führerschein, Auto fahren, Kraftfahrzeug, Motorrad, Kfz , Zulassung, Abmeldung , Wiederzulassung

Kosten

45,80 € falls Betriebserlaubnis erloschen
11,70 € Betriebserlaubnis gültig, gleicher Halter
10,20 € zusätzlich bei Zuteilung Wunschkennzeichen
12,80 € zusätzlich bei Zuteilung reserviertes Wunschkennzeichen
10,20 € zusätzlich bei gleichzeitiger technischer Änderung
15,30 € zusätzlichbei ABE E
  3,60 € zusätzlich mit Zuteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II
  5,10 € zusätzlich bei gleichzeitigem Umtausch „alter" in neue Fahrzeugdokumente

Notwendige Unterlagen

  • Abmeldebescheinigung Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (Prüfbericht oder Stempel im Fahrzeugschein)
  • falls Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt ist und der Nachweis der Betriebserlaubnis nicht auf andere Weise erbracht werden kann - Gutachten gem. § 21 StVZO ("Vollabnahme")  
  • Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
  • vollständig und richtig ausgefüllte Versicherungsbestätigung (eVB)

 


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