Gewerblicher Güterkraftverkehr
Beförderung, 3,5 Tonnen
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Wer Beförderungen dieser Art durchführen möchte, bedarf entweder für ausschließlich innerstaatliche Betätigung einer Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehr oder für grenzüberschreitende Beförderungen einer Gemeinschaftslizenz nach EU-Richtlinien. Für innerstaatliche Beförderungen gilt auch die Lizenz, während die Erlaubnis auf deutsches Gebiet beschränkt ist.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen.
Die Genehmigungsvoraussetzungen sowohl für die Erteilung der Erlaubnis als auch der Lizenz sind jeweils die gleichen. Diese sind
die fachliche Eignung - die persönliche Zuverlässigkeit - die finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, sind vom Antragsteller folgende Unterlagen einzureichen oder zu beantragen
- Nachweis der fachlichen Eignung*
- Führungszeugnis, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Eigenkapital- und Zusatzbescheinigung, vom Steuerberater auszufüllen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
(Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg, Telefon 040/3980-0) - bei Gesellschaften Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister.
Ist der Firmeninhaber nicht gleichzeitig für die Führung der Geschäfte bestellt, sind für die für die Führung der Geschäfte bestellte Person außerdem folgende Unterlagen zu beantragen
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses.
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Erlaubnis und der Lizenz unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
Während die Lizenz nach Ablauf von 5 Jahren auf Antrag verlängert wird, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt werden, wird die Erlaubnis ebenfalls auf Antrag nach Ablauf von 5 Jahren unbefristet erteilt.
*Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Weber, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287.
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Gewerblicher Güterkraftverkehr (Südkreis)
Führerscheinstelle Lüdenscheid
Heedfelder Str.45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6479
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Gewerblicher Güterkraftverkehr (Nordkreis)
Führerscheinstelle Iserlohn
Griesenbraucker Str. 6
58640 Iserlohn
Telefon: 02371 / 966-60
Fax: 02371 / 966-8700
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |


