Kfz - Verkauf eines Fahrzeuges

Führerschein, Auto fahren, Kraftfahrzeug, Motorrad, Kfz , Zulassung, Abmeldung, Veräußern

Über den Verkauf eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde zu informieren. Der Halter teilt dazu den Namen und die Anschrift des Käufers der Zulassungsbehörde mit. Dazu ist es sinnvoll, sich die Daten des Käufers durch Vorlage entsprechender Ausweisdokumente nachweisen zu lassen. Der Käufer hat den Empfang der Fahrzeugdokumente zu quittieren. Erst mit Eingang der vollständig ausgefüllten Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsbehörde endet für den Verkäufer die Steuerpflicht. Die Versicherung ist vom Verkäufer selbst zu informieren.

Kosten

keine

Notwendige Unterlagen

  • Veräußerungsanzeige


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