Kfz - Neuzulassung
Ab dem 01.01.2011 sind Neufahrzeuge, die der Euro 4 Norm entsprechen, nicht mehr zulassungsfähig. Sollen diese Fahrzeuge nach dem 01.01.2011 erstmalig angemeldet werden, so bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.
Diese kann entweder der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt für die betreffenden Fahrzeuge im Sammelverfahren erhalten oder der Fahrzeughalter kann eine Einzelausnahmegenehmigung bei der zuständigen Bezirksregierung (für den Märkischen Kreis die Bezirksregierung Arnsberg) beantragen.
Von dieser Regelung gibt es jedoch auch wieder eine Ausnahme:
Der Gesetzgeber hat bestimmte PKW mit der Bezeichnung „soziale Erfordernisse" (kurz: sozE) versehen. Diese sind nicht von der ab 01.01.2011 geltenden Euro 5 Pflicht betroffen, sondern können ohne Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.2011 als Euro 4 Fahrzeuge zugelassen werden. Hierunter fallen u.a. PKW , die ein Leergewicht (Feld G in der Zulassungsbescheinigung) von 1975 kg überschreiten, mindestens 7 Sitzplätze (inkl. Dem Fahrer) haben und über einen Diesel-Motor verfügen.
Kosten
26,90 €
10,20 € zusätzlich bei Zuteilung Wunschkennzeichen
12,80 € zusätzlich bei Zuteilung reserviertes Wunschkennzeichen
10,20 € zusätzlich bei gleichzeitiger technischer Änderung
Notwendige Unterlagen
- Einzugsermächtigung über die Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
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