Schwerbehindertenausweise

Behinderung, Einschränkung, Merkzeichen, Nachteilsausgleich, Versorgungsamt

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Schwerbehindert sind Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt (§ 2 Sozialgesetzbuch IX, SGB IX).

Nach Auflösung der Versorgungsämter 2008 ist für Einwohner des Märkischen Kreises die Kreisverwaltung für die Feststellung von Behinderungen und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen zuständig.

Im Feststellungsverfahren werden der Grad der Behinderung festgesetzt und sogenannte Merkzeichen zuerkannt.

Die wichtigsten Merkzeichen sind:

G   für erheblich in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr eingeschränkt
aG für außergewöhnlich gehbehindert (hierzu gehören z.B. querschnittsgelähmte oder doppel-oberschenkelamputierte Menschen)
B   für die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
H   für hilflos
Bl  für blind
Gl  für gehörlos

Anträge erhalten Sie im Rathaus in Ihrem Wohnort, in den Bürgerbüros des Märkischen Kreises (Lüdenscheid, Iserlohn, Werdohl) oder Sie können sich sich den Antrag herunterunterladen. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie an:

Märkischer Kreis
Schwerbehindertenrecht
Bismarckstr. 17
58762 Altena

Die Bearbeitung eines Antrages dauert ca. 3 bis 4 Monate, da von den behandelnden Ärzten Befundberichte angefordert werden und ein ärztlichen Abschlussgutachten erstellt werden muss.

Verschlimmern sich Ihre Behinderungen, können Sie einen neuen Antrag auf Feststellung Ihrer Behinderung stellen.

Verlängern lassen können Sie Ihren Schwerbehindertenausweis im Rathaus Ihres Wohnortes, sofern auf Ihrem Ausweis noch Platz für den Verlängerungsvermerk ist. Ansonsten können Sie Ihren Ausweis auch beim Märkischen Kreis, Fachdienst Schwerbehindertenrecht in Altena verlängern oder neu ausstellen lassen.

Bei Verlust Ihres Ausweis reichen Sie bitte eine schriftliche Verlustmeldung ein und legen Sie dem Brief ein neues, auf der Rückseite mit Ihrem Namen beschriftetes Passfoto bei.

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