Kriegsopferfürsorge

Militär, Dienst, Versehrte, Versehrtheit

Ab dem 01.01.2008 ist die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster für die Kriegsopferfürsorge zuständig. Als Ansprechpartner steht Ihnen zur Verfügung:

Herr Bednorz
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Hauptfürsorgestelle
Warendorfer Str. 21-23
48145 Münster
Tel.: 0251/591-3855
e-mail: ulrich.bednorz@lwl.org

Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge können Sie direkt bei der Hauptfürsorgestelle oder in den Städten und Gemeinden des Märkischen Kreises stellen. Die Städte und Gemeinden leiten dann die Anträge direkt an die Hauptfürsorgestelle weiter.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge

Personen, die durch die Ausübung einer militärischen oder militärähn-
lichen Dienstverrichtung einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Auch Hinterbliebene können Leistungen nach dem BVG erhalten.

Zu den Leistungen gehören:

  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zu hauswirtschaftlichen Verrichtungen
  • Krankenhilfe
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungsmaßnahmen
  • Beihilfen und Darlehen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges
  • Hilfen zum Betrieb, zur Unterhaltung und zum Unterstellen eines Kraftfahrzeuges


Anspruchsberechtigt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sind ebenfalls

  • die Opfer von Gewalttaten
  • Wehr- und Zivildienstbeschädigte
  • Impfgeschädigte

Rechtsgrundlagen

  • Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
  • Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
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