Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf (ehem. Fürsorgestelle)
Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Kündigungsschutz, Psychosozialer Fachdienst
Wir beraten:
Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Schwerbehindert ist derjenige, der einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Für die Feststellung einer Schwerbehinderung ist seit dem 01.01.2008 nicht mehr das Versorgungsamt Soest sondern der Märkische Kreis zuständig.
Den Schwerbehinderten gleichgestellte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
- Ein behinderter Arbeitnehmer, der einen Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50 hat, kann von der Agentur für Arbeit gleichgestellt werden. Gleichgestellt wird, wer infolge seiner Behinderung ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten kann.
Arbeitgeber
- die schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beschäftigen oder beschäftigen wollen
Betriebs-/Personalräte
- die schwerbehinderte oder gleichgestellte Kollegen betreuen.
Das sind unsere Aufgaben:
Beratung
zu Fragen die schwerbehinderte oder gleichgestellte ArbeitnehmerInnen und ihr Arbeitsverhältnis betreffen.
Begleitende Hilfen im Berufsleben
Ziel der Begleitenden Hilfen im Berufsleben ist es, behinderungsbedingte Nachteile, die das Arbeitsverhältnis betreffen, auszugleichen. Hauptsächlich bestehen die Hilfen in:
- Zuschüssen und/oder Darlehen für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Investitionshilfen bei der Schaffung neuer geeigneter Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer
- Zuschüssen für technische Arbeitshilfen
Wichtig ist, dass Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sich rechtzeitig vor Beginn der erforderlichen Maßnahmen mit der Fachstelle in Verbindung setzen.
Über weitere Hilfemöglichkeiten durch uns und andere Rehabilitationsträger beraten wir gerne.
Unterstützt wird die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf durch folgende Fachdienste:
- Technischer Beratungsdienst
- Fachdienst für Hörbehinderte
- Fachdienst für Sehbehinderte
- Fachdienst für betriebliche Suchtkrankenhilfe
- Integrationsfachdienst (IFD)
Den besonderen Kreis der psychisch erkrankten Arbeitnehmer mit ihrer speziellen Problematik unterstützt der Integrationsfachdienst. Hilfen werden insbesondere durch folgende Maßnahmen gewährt:- Unterstützung, Beratung und Begleitung des Arbeitnehmers bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einer psychischen Erkrankung und während der weiteren Beschäftigung
- Vermittlung des erkrankten Mitarbeiters an Institutionen der psychosozialen Versorgung
- Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers und der Kollegen im Umgang mit psychisch erkrankten Mitarbeitern
- Finanzielle Unterstützung der Arbeitgeber durch Betreuungsaufwand und Minderleistungsausgleich
Informationen zu weiteren Aufgaben des Integrationsfachdienstes erhalten Sie unter www.ifd-mk.de
Kündigungsschutz
Arbeitgeber, die einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Arbeitnehmer kündigen wollen, brauchen -von wenigen Ausnahmen abgesehen- die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Von der Fachstelle werden alle Beteiligten gehört und es wird in aller Regel eine Kündigungsverhandlung mit dem Ziel einer gütlichen Einigung durchgeführt. Sollte eine einvernehmliche Regelung nicht zustande kommen, entscheidet das Integrationsamt aufgrund des ermittelten Sachverhaltes.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
für Altena, Plettenberg und Werdohl
Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Telefon: 02352 / 966-60
Fax: 02352 / 966-7169
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
für Balve, Hemer, Menden, Neuenrade, Nachrodt-Wiblingwerde
Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Telefon: 02352 / 966-60
Fax: 02352 / 966-7169
| Tag | Uhrzeit |
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| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
für Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Schalksmühle
Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Telefon: 02352 / 966-60
Fax: 02352 / 966-7169
| Tag | Uhrzeit |
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| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Integrationsfachdienst
Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Telefon: 02352 / 966-60
Fax: 02352 / 966-7169
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| Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |


