BAföG - Meister-BAföG

Ausbildung, Studium, Unterstützung, Meisterausbildung, Meister

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), genannt Meister-BAföG, erhalten Auszubildende eine Beihilfe, die sich nach einer betrieblichen Ausbildung und evtl. mehrjähriger Erwerbstätigkeit noch fortbilden wollen und dazu finanzielle Unterstützung benötigen. Nicht nur Besucher eines Meister-Lehrgangs sondern auch Ausbildungsgänge z.B. für Techniker oder Heilpädagogen können gefördert werden. Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht. Die Leistungen können höher sein als das Schüler-BaföG, werden jedoch zu einem Teil als Darlehen gewährt. Zuständig ist die Bezirksregierung Köln,  Ausbildungsförderung, Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen. Das Amt für Ausbildungsförderung MK hält aber Anträge bereit und berät auch gern. Für die "reinen" Meister-Lehrgänge sind beratend auch die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern etc. zuständig. Weitere Infos können Sie über www.meister-bafoeg.info erhalten.