Pflegeplanung
Das Land NRW hat den Kreisen und kreisfreien Städten die
Sicherstellung einer bedarfsgerechten, wohnortnahen Pflegeinfrastruktur
ihres Bereichs übertragen.
Zentrales Element war bislang der Pflegebedarfsplan, dem alle
Einzelheiten über den Bestand und Bedarf an Pflegeangeboten im
Märkischen Kreis zu entnehmen waren. Der aktuelle und letzte
Pflege-bedarfsplan stammt aus 2002.
Mit dem zum 01.08.2003 in Kraft getretenen neuen Landespflegegesetz rückt an die Stelle des bisherigen Pflegebedarfsplans die Kommunale Pflegeplanung. Sie dient
- der Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an
Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen,
- der Überprüfung, ob über den Pflegemarkt ein
qualitativ und quantitativ ausreichendes sowie wirtschaftliches
Hilfeangebot für die Pflegebedürftigen und ihre
Angehörigen zur Verfügung gestellt wird und gemäß
§ 11 Abs. 2 SGB XI die Vielfalt der Träger von
Pflegeeinrichtungen gewahrt und deren Selbständigkeit,
Selbstverständnis und Unabhängigkeit beachtet werden und
- der Klärung der Frage, ob und ggf. welche Maßnahmen von den Kreisen und kreisfreien Städten zur Sicherung und Weiterentwicklung des Hilfeangebotes ergriffen werden müssen,
- der Förderung der Beteiligung von bürgerschaftlichem
Engagement im Zusammenhang von Pflege und Betreuung zur Sicherstellung
der sozialen Teilhabe Pflegebedürftiger.
Darüber hinaus soll die kommunale Pflegeplanung Angebote der
komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie
zielgruppenspezifische Angebotsformen aufzeigen und bei der
Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur einbeziehen.
Derzeit erarbeitet der Landespflegeausschuss Empfehlungen für das Verfahren zur kommunalen Pflegeplanung.
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Pflegeplanung
Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Telefon: 02352 / 966-60
Fax: 02352 / 966-7169
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| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
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