Ambulante Pflegedienste - Investitionskostenzuschüsse
Landespflegegesetz, Förderung
Der Märkische Kreis gewährt gemäß § 10 Abs. 2 des Landespflegegesetzes NRW in Verbindung mit der dazu ergangen Verordnung Investitionskostenzuschüsse an ambulante Pflegedienste. Die Pauschale beträgt 2,15 € je volle Pflegestunde. Gefördert werden damit pauschal die durchschnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen, die durch das SGB XI bedingt sind.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass:
- die in § 9 Landespflegegesetz NRW genannten Voraussetzungen erfüllt sind
- die Qualitätsvorgaben nach der Vereinbarung zur Qualitätssicherung gemäß § 80 SGB XI eingehalten werden
- den Pflegebedürftigen keine Investitionskosten berechnet werden.
Die Förderanträge der Pflegedienste müssen bis zum 01. März eines Jahres schriftlich beim Märkischen Kreis gestellt werden; später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang nachweisen zu können, empfiehlt es sich für die Pflegedienste, den Antrag per Einschreiben oder vorab als Telefax zu übersenden.
Rechtsgrundlagen
§ 10 Abs. 2 des Landespflegegesetzes NRW
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale nach § 10 Abs. 2 Landespflegegesetz (PfG NW für das Jahr 2012
Dateigröße: 47,0 Kilobytes -
Anlage 1 zum Antrag:
Berechnung der Investitionskostenpauschale für das Jahr 2012 für den Dienst, der bereits im gesamten Jahr 2011, d.h., in der Zeit vom 01.01.2011 - 31.12.2011, Leistungen zu Lasten der Pflegekassen/ Beihilfestellen abgerechnet hat
Dateigröße: 54,1 Kilobytes -
Anlage 2 zum Antrag:
Berechnung der Investitionskostenpauschale für das Jahr 2012 für den Dienst, der erstmalig im Laufe des Jahres 2012 Leistungen zu Lasten der Pflegekassen/Beihilfestellen abgerechnet hat (Abschlagzahlung
Dateigröße: 48,5 Kilobytes -
Abrechnung
Endgültige Abrechnung der Investitionskostenpauschale für das Jahr 2011 nach § 4 Abs. 3 Satz 2 Amb Pf FV für den Dienst, der im Jahre 2011 auf die zu erwartende Investitionskostenpauschale nur eine Abschlagszahlung erhalten hat
Dateigröße: 45,0 Kilobytes
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Investitionskostenzuschüsse
Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Telefon: 02352 / 966-60
Fax: 02352 / 966-7169
| Tag | Uhrzeit |
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| Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
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| Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |


