Pflegeversicherung Bußgeldstelle

Schwerpunkt der Bußgeldstelle Pflegeversicherung ist die Ahndung  der Ordnungswidrigkeiten nach § 121 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz).

Alle Versicherten einer privaten Krankenversicherung sind seit Einführung der Pflegeversicherung verpflichtet, in Besitz eines privaten Pflegeversicherungsvertrages zu sein.

Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt oder mit der Entrichtung von 6 Monatsprämien in Verzug gerät, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,- € geahndet werden.