Pflegekonferenz

Die Aufgabe der Pflegekonferenz im Märkischen Kreis ist es, die durch das Landespflegegesetz vorgegebenen Handlungs- und Entscheidungsspielräume mit Leben zu füllen. Sie fördert und initiiert die Zusammenarbeit aller für den pflegerischen Bereich tätigen Institutionen, mit dem Ziel, die für die pflegerischer Infrastruktur wichtigen Bereiche zu vernetzen. Ihre Aufgabe ist es, eine ortsnahe, aufeinander abgestimmte, pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

Zur Erreichung dieses Ziels nimmt die Pflegekonferenz u. a. folgende Aufgaben wahr:

  • Abstimmung in Fragen der Überschneidung zwischen gesundheitlicher, pflegerischer und sozialer Versorgung (Vernetzung),
  • Abstimmung über finanzielle Fragen von Leistungen zwischen Pflegekassen, Träger der Sozialhilfe und Pflegediensten und -einrichtungen,
  • Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotstruktur einschließlich der komplementären Hilfen,
  • Organisation eines Informationsaustausches zwischen den Beteiligten,
  • Sicherstellung notwendiger Informationen für die im Pflegegesetz NW vorgesehenen Beratungs- und Vermittlungsstellen,
  • Vereinbarung der Beteiligten über die Sicherung notwendiger Qualitätsstandards und
  • Vorstellung neuer Projekte und Maßnahmen durch die Träger und Projektplaner.

Mitglieder der Pflegekonferenz sind neben der Kreisverwaltung Vertreterinnen oder Vertreter von Pflegeeinrichtungen, der Pflegekassen, der Seniorenvertretung, der Selbsthilfegruppen, der kommunalen Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzte, der Heimbeiräte und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden entsenden ihre Delegierten.

Je nach Themenauswahl in der Sitzung werden an der pflegerischen Versorgung beteiligte Institutionen hinzugezogen.

Die Pflegekonferenz trifft sich mindestens zweimal jährlich.


Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:

Pflegekonferenz


Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Telefon: 02352 / 966-60
Fax: 02352 / 966-7169

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


Telefon: 02352 / 966-7113
Telefax: 02351 / 966-7165
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