Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (stationäre Pflege)
Wenn Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste nicht mehr sicherzustellen ist, kann die Aufnahme in einem Pflegeheim unter Umständen erforderlich werden. Falls die Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen, Pflegewohngeld, Pflegekassenleistung) gedeckt werden können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe zu stellen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
- Sozialhilfe kann nicht für die Vergangenheit erbracht werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, das Sozialamt spätestens am Tag der Heimaufnahme über einen möglichen Hilfebedarf zu informieren.
- Eine Kostenzusage wird erst dann erteilt, wenn eine Heimaufnahme tatsächlich erfolgt ist.
- Sozialhilfe kann nur gewährt werden, wenn die Notwendigkeit der vollstationären Pflege von der Pflegekasse bestätigt wird (Heimnotwendigkeitsbescheinigung). Setzen Sie sich daher vor Heimaufnahme mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung.
- Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn das gesamte Vermögen den Betrag von 2.600,00 € bzw. 3.214,00 € bei Ehepaaren nicht übersteigt.
Einen Überblick über Pflegeangebote bietet Ihnen der Pflegeatlas des Märkischen Kreises.
Auch die Pflegeberatung steht Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen
- Grundantrag (zu stellen beim Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des Wohnortes vor Heimaufnahme)
- aktuelle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.)
- die letzten 10 Girokontoauszüge
- Vermögensnachweise (Sparbücher, Sparbriefe, Bargeld etc.)
- Policen von Lebens- und Sterbeversicherungen, sowie Bestätigung des aktuellen Rückkaufswertes
- Mietbescheinigung
- Kopie des Personalausweises
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde (falls gewünscht)
- Name und Anschrift der Krankenkasse, sowie die Krankenversicherungsnummer
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Empfehlung oder Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse (MDK) zur Notwendigkeit der stationären Versorgung in einer Pflegeeinrichtung (ärztliches Attest ist nicht ausreichend)
- Pflegekassenbescheid für die vollstationäre Pflege (nach Heimaufnahme)
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Heimpflege
Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena
Telefon: 02352 / 966-60
Fax: 02352 / 966-7165


