Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (ambulante Pflege)

Häusliche Pflege bezeichnet die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung.

Sie ermöglicht dem Pflegebedürftigen, in seinem familiären Umfeld versorgt zu werden, was in der Regel vom Pflegebedürftigen gegenüber stationärer Pflege bevorzugt wird. In den gesetzlichen Bestimmungen im SGB XI und im SGB XII hat häusliche Pflege stets Vorrang vor stationärer Pflege. Häusliche Pflege kann von Familienangehörigen oder anderen Personen aus dem sozialen Umfeld des Pflegebedürftigen geleistet werden, auch wenn die Pflegepersonen keine einschlägige Ausbildung haben. Professionelle ambulante Pflegedienste oder Sozialstationen unterstützen und entlasten die Pflegepersonen in ihrer Pflegetätigkeit.

Wird die häusliche Pflege von Angehörigen oder sonstigen Privatpersonen durchgeführt, zahlt die Pflegekasse ein Pflegegeld; wogegen häusliche Pflege durch Pflegedienste eine Sachleistung der Pflegeversicherung ist.

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