Behindertenfahrdienst im Märkischen Kreis

Einschränkung, Fahrzeug, Fahrten, Fahrt, Beförderung

Der Märkische Kreis gewährt als zum Teil freiwillige soziale Leistung finanzielle Hilfen für die Inanspruchnahme des Behindertenfahrdienstes gemeinnütziger Träger im Märkischen Kreis. Der Behindertenfahrdienst wird von zwei Anbietern, dem Gemeinnützigen Verein Behindertenhilfe Menden für die Wohnorte Menden und Balve und dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Altena-Lüdenscheid, für die übrigen Städte und Gemeinden des Märkischen Kreises durchgeführt. Der Märkische Kreis übernimmt die den Trägern entstehenden Kosten nach Maßgabe einer Vereinbarung.

Der Behindertenfahrdienst soll den schwerbehinderten Einwohnern des Märkischen Kreises, die kein eigenes Fahrzeug besitzen und wegen ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.

Die Fahrten dürfen ausschließlich der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben dienen. Fahrten vom und zum Arbeitsplatz sowie Fahrten, deren Kosten ein anderer Sozialleistungsträger, wie z.B. die Krankenkasse, zu tragen hat, werden im Rahmen des Behindertenfahrdienstes nicht durchgeführt.

Erforderlich für die Inanspruchnahme der Leistung ist der Nachweis einer außergewöhnlichen Gehbehinderung durch ein entsprechend eingetragenes Merkzeichen (aG) im Schwerbehindertenausweis.

Die Berechtigten erhalten auf Antrag einen Ausweis zur Teilnahme am Fahrdienst. Der Berechtigungsausweis ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit dem amtlichen Ausweis des Versorgungsamts gültig.

Die Berechtigten haben Anspruch auf eine Beförderungsstrecke von bis zu 600 km im Jahr. Dafür ist unabhängig von der Zahl der gefahrenen Kilometer ein Eigenanteil in Höhe von 60,00 € pro Jahr zu leisten.

Berechtigte, die Leistungen zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten, sind von der Zahlung dieses Eigenanteils befreit.

Notwendige Unterlagen

Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen "aG"


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