Rettungsdienstbedarfsplan

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Der öffentliche Rettungsdienst ist ein wichtiger Baustein der Gesundheitsversorgung der Bürger im Märkischen Kreis. Er ist unterteilt in die Notfallrettung und den Krankentransport. Aufgabe der Notfallrettung ist es, bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen und die Transportfähigkeit für die Weiterbehandlung in einem Krankenhaus herzustellen. Der Krankentransport hat die Aufgabe, kranken oder verletzten Personen, die sich nicht in einem lebensbedrohlichen Zustand befinden, fachgerecht zu helfen und sie zu befördern.

Von größtem Einfluss für die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes ist seine Organisationsstruktur. Hierzu gehört vor allen Dingen die bedarfsgerechte Festlegung von Rettungswachenstandorten, von Anzahl und Besetzungszeiten der Rettungsfahrzeuge und von den in der Notfallrettung zu erreichenden Hilfsfristen. Besonderer Bedeutung kommt auch dem Engagement und der Qualifikation der am Rettungsdienst beteiligten Rettungskräfte und Notärzte zu.

Die Festlegung der Organisationsstruktur geschieht mit dem Instrumentarium des Rettungsdienstbedarfsplanes, zu dessen Aufstellung der Märkische Kreis als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet ist.

Der Erfolg der Festlegungen wird kontinuierlich überprüft und den aktuellen Erfordernissen durch regelmäßige Fortschreibungen des Rettungsdienstbedarfsplanes angepasst.

Ziel ist dabei stets, die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen sicherzustellen. Gleichzeitig ist aber auch der wirtschaftlichen Einsatz von öffentlichen Mitteln zu beachten.

Bedarfsorientierte Festlegungen im Rettungsdienst haben unmittelbaren Einfluss auf dessen Kosten. Diese entstehen zunächst bei den Trägern der Rettungswachen und der Rettungsleitstelle und werden über Rettungsdienstgebühren von den Kostenträgern refinanziert.

 


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