Tierseuchenbekämpfung

Vieh, Arzneimittel, Blauzunge

Im Rahmen der vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung werden sämtliche tierhaltende landwirtschaftliche Betriebe sowie die Viehhandlungen erfasst und hinsichtlich der Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften überprüft. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei in der Organisation, Durchführung und Auswertung der verschiedenen staatlich angeordneten Bekämpfungsprogramme für einzelne Tierkrankheiten und Tierseuchen, wie z.B. Leukose, Brucellose, BHV-1, AK oder BVD. Außerdem wird der nationale und internationale Tierverkehr überwacht und die dafür notwendigen amtstierärztlichen Bescheinigungen ausgestellt. Darüber hinaus unterliegen Tierausstellungen, -versteigerungen und -märkte der behördlichen Überwachung.

Bei dem Verdacht oder dem Ausbruch einer Tierseuche werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung ergriffen. Hierzu werden die betroffenen Tierbestände und Gebiete ordnungsbehördlich gemaßregelt, um die Seuche schnellstmöglich auszumerzen und eine Weiterverbreitung zu vermeiden.

Zoonose

Als Zoonose wird eine von Tieren auf den Menschen übertragbare Krankheit bezeichnet. Umgekehrt kann aber auch der Mensch wieder die Tiere infizieren. Tiere stellen somit ein Reservoir für die Krankheitserreger dar. Zoonosen können durch Viren, Bakterien, Pilze (vor allem Hautpilze), Protozoen, Würmer und andere Parasiten verursacht werden.

Die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1959 besagt, dass Zoonosen Krankheiten und Infektionen sind, die auf natürliche Weise zwischen Mensch und Wirbeltier ausgewechselt werden können.

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