Tierschutz
Vieh, Tierhaltung,
Grundsatz des Tierschutzgesetzes ist es, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.
Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärabteilung überprüfen routinemäßig und aufgrund von Hinweisen von Bürgern Nutztierhaltungen, gewerbliche und somit erlaubnispflichtige, sowie private Tierhaltungen.
Beanstandungen zu Tierhaltungen/Tierschutzbeschwerden:
Diese können telefonisch oder schriftlich (unter Verwendung des nachstehenden Formulars) eingereicht werden.
Im Falle von akuter Gefahr für ein Tier (z. B. Hund im Auto bei sehr großer Hitze) rufen Sie bitte direkt die Polizei!
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Märkischer Kreis gesamt
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Altena, Halver, Kierspe, Lüdenscheid, Schalksmühle
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Herscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Plettenberg, Werdohl
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
Zuständige Mitarbeiter/innen:


