Tierschutz

Vieh, Tierhaltung,

Grundsatz des Tierschutzgesetzes ist es, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

 

Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere, unabhängig davon, ob sie vom Menschen genutzt werden oder freilebend sind. Aber auch jeder Einzelne trägt Verantwortung für die Tiere, sei es als Halter von Nutz- oder Heimtieren oder als Verbraucher, der mit dem Warenkorb Einfluss auf die Haltungsbedingungen der Tiere nimmt, deren Produkte er kauft. Vorrangig bleibt damit der persönliche Einsatz jedes Einzelnen.

Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärabteilung überprüfen routinemäßig und aufgrund von Hinweisen von Bürgern Nutztierhaltungen, gewerbliche und somit erlaubnispflichtige, sowie private Tierhaltungen.

Beanstandungen zu Tierhaltungen/Tierschutzbeschwerden:
Diese können telefonisch oder schriftlich (unter Verwendung des nachstehenden Formulars) eingereicht werden.

Im Falle von akuter Gefahr für ein Tier (z. B. Hund im Auto bei sehr großer Hitze) rufen Sie bitte direkt die Polizei!

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Märkischer Kreis gesamt


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866

Zuständige Mitarbeiter/innen:


Altena, Halver, Kierspe, Lüdenscheid, Schalksmühle


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Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde


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Herscheid, Meinerzhagen, Neuenrade, Plettenberg, Werdohl


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