Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Schule;Einschulung;Untersuchung; Einschulungsuntersuchung
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst




Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst ist Teil des öffentlichen Gesundheitswesens, dessen Aufgabe im wesentlichen in der vorbeugenden Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen bzw. deren Eltern besteht.

Ziel der jugendärztlichen Tätigkeit ist es, so früh wie möglich Entwicklungsstörungen und Krankheiten zu erkennen. Durch rechtzeitige medizinische Behandlung und präventiven Hilfen können Fehlentwicklungen und Behinderungen vermieden oder gemildert werden.

Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Kinder- und JugendärztInnen und den Kinderkliniken im Märkischen Kreis zum Wohl der uns anvertrauten Kinder vom 1. bis zum 18. Lebensjahr gegeben.

Ergänzend dazu arbeitet der Dienst mit anderen Behörden, Einrichtungen und Personen zusammen, die Verantwortung für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen tragen.

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