Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnisse)

Gesundheitszeugnis

Für jeden, der bei seiner beruflichen oder auch ehrenamtlichen Tätigkeit mit den unten genannten sensiblen Lebensmitteln in Berührung kommt, ist vor der ersten Arbeitsaufnahme eine Erstbelehrung über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt vorgeschrieben.

Keine Anwendung finden die Vorschriften auf private Haushalte.

Sensible Lebensmittel sind:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus, Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte 
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung 
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse 
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage 
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen.

Die Belehrungen finden in den Kreishäusern in Lüdenscheid und Iserlohn statt.

Kreishaus Lüdenscheid, Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid
Mittwochs um 08.30 Uhr und um 14.00 Uhr.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Kreishaus Iserlohn, Friedrichstr. 70, 58636 Iserlohn
Dienstags um 08.30 Uhr, 10.00 Uhr und 13.30 Uhr.
Eine Anmeldung ist erforderlich.

Kosten

25 Euro

Notwendige Unterlagen

Personalausweis,Reisepass oder Führerschein
Dauer: ca. 90 Minuten

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  





Zuständige Mitarbeiter/innen:

Frau Klotz
Telefon: 02351 / 966-6901

Telefax: 02351 / 966-6940 E-Mail:

Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin





Zuständige Mitarbeiter/innen:

Frau Sauder
Telefon: 02371 / 966-8066

Telefax: 02371 / 966-8062 E-Mail:

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