Vermessung

Flustück, Gebäude, Flächen, Baulasten, Grundstück , Grenzvermessung, Teilungsvermessung

Liegenschaftsvermessungen dienen der Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters und der Feststellung oder Abmarkung von Grundstücksgrenzen. Liegenschaftsvermessungen werden von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den Vermessungs- und Katasterämtern der Kreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Die Anschriften der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren finden Sie in den Gelben Seiten.

Grundstückseigentümer bzw. -erwerber benötigen z.B. diese Liegenschaftsvermessungen als:

Teilungsvermessung, wenn Sie z.B. einen Teil eines Grundstücks veräußern oder erwerben wollen
Durch Teilungsvermessungen werden Teile eines Grundstücks in der Örtlichkeit und im Liegenschaftskataster so festgelegt, dass diese Teilstücke als selbstständige Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden und somit - unabhängig vom Reststück - Gegenstand eines Rechtsgeschäfts werden können (z.B. Verkauf eines Grundstücks zum Zwecke der Bebauung).

Grenzvermessung, wenn Sie den genauen Verlauf einer Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit benötigen. Dies ist z.B. der Fall bei
- geplanten Bauvorhaben (Wohngebäude, Garagen, ......)
- geplanten Einfriedungen (Zäune, Hecken,......)
- Grenzstreitigkeiten.

Durch Grenzvermessungen werden Grundstücksgrenzen festgestellt oder örtlich durch Grenzmarkierungen (z.B. Grenzsteine) gekennzeichnet.

Gebäudeeinmessung, wenn Sie z.B. der gesetzlichen Verpflichtung (Vermessungs- und Katastergesetz NRW) zur Gebäudeeinmessung nachkommen müssen.

Durch die Gebäudeeinmessungen wird die Darstellung der Gebäude in den benötigten Liegenschaftskarten (z.B. 1:500, 1:1000) und der Deutschen Grundkarte (1:5000) auf dem laufenden gehalten. Der Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte, der ein Bauwerk errichtet oder ein bestehendes Bauwerk in seinem Grundriß verändert, ist gesetzlich verpflichtet, auf seine Kosten eine Gebäudeeinmessung bei einer der o.a. Stellen zu veranlassen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Ihr Ansprechpartner für die Gemeinden Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Plettenberg, Schalksmühle und Werdohl (Südkreis)


Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866

TagUhrzeit
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung
Zuständige Mitarbeiter/innen:


Ihr Ansprechpartner für die Gemeinden Altena, Balve, Hemer, Iserlohn, Menden, Nachrodt-Wiblingwerde und Neuenrade (Nordkreis)


Kreishaus Lüdenscheid
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58509 Lüdenscheid

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Fax: 02351 / 6866

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Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr
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