Liegenschaftskataster

Flustück, Gebäude, Flächen, Baulasten, Grundstück
Beratung im Vermessungs- und Katasteramt

Wem gehört eigentlich welches Stück Boden ? Und wo verlaufen die genauen Grundstücksgrenzen ? Fragen, die niemand mit Sicherheit beantworten könnte, wenn es nicht das Liegenschaftskataster gäbe. Gemeinsam mit dem Grundbuchamt erfüllt das Katasteramt die staatliche Eigentumsgarantie des Artikel 14 Grundgesetz. Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke, darin werden alle Liegenschaften, das sind Flurstücke und Gebäude, flächendeckend nachgewiesen.
Dabei besteht das Liegenschaftskataster zum einen aus der Liegenschaftskarte, zum anderen aus dem Liegenschaftsbuch. Beide werden heute digital geführt sowie ständig aktualisiert und eröffnen vielfältige Möglichkeiten der Auswertung und Verknüpfung mit Daten anderer Fachbereiche.


Das Liegenschaftskataster hat somit zwei grundlegende Zweckbestimmungen:

  • Es ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Grundbuch und dient damit der Sicherung von Eigentum an Grund und Boden. Die Lage des Grundeigentums wird in Form von Flurstücken dargestellt und beschrieben. Bei Bedarf können die Eigentumsgrenzen örtlich mit rechtlicher Wirkung aufgezeigt werden (Liegenschaftsvermessungen). Darüber hinaus werden im Liegenschaftskataster die tatsächliche Nutzung der Flurstücke und die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nachgewiesen.
  • Es ist Basisinformationssystem für viele andere Bereiche. So ist es gesetzlich vorgegeben, dass das Liegenschaftskataster den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht wird und dabei insbesondere die Bedürfnisse der Landesplanung, der Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und des Naturschutzes angemessen berücksichtigt.

In dieser Doppelfunktion ist das Liegenschaftskataster eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region: Fehlende Planungsgrundlagen und unsichere Eigentumsverhältnisse am Produktionsfaktor Grund und Boden würden notwendige Investitionen verhindern.

Ein weiterer, wesentlicher Bestandteil sind die Vermessungsunterlagen, der sogenannte Katasterzahlennachweis, bestehend aus ca. 500.000 Dokumenten, die bis zur Grundsteuerurvermessung im Jahr 1820 zurückreichen. Der komplette Katasterzahlennachweis wird derzeit gescannt und in ein modernes elektronisches Auskunftssystem überführt.

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