Taxen- und Mietwagenverkehr
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Taxen oder Mietwagen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung. Diese Genehmigung wird für die Dauer von maximal 4 Jahren erteilt und auf Antrag bei weiterem Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen erneuert.
Vor Antragstellung wird ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache mit den Sachbearbeitern empfohlen.Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind
- die fachliche Eignung
- die persönliche Zuverlässigkeit
- die finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen sind vom Antragsteller neben dem Antrag folgende Unterlagen einzureichen oder zu beantragen
- Nachweis der fachlichen Eignung*
- Führungszeugnis, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
- Eigenkapital- und Zusatzbescheinigung, vom Steuerberater auszufüllen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
(Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg, Telefon 040/3980-0) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung
- bei Gesellschaften Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister.
Neben diesen Unterlagen kann die Genehmigungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.
Während der Laufzeit der Genehmigung unterliegt das Unternehmen verschiedenen gesetzlichen Vorschriften und der Aufsicht der Genehmigungsbehörde.
*Auskünfte zum Nachweis der fachlichen Eignung erteilt auch die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen, Frau Weber, Telefon 02331/390286, Herr Tornow, Telefon 02331/390287.


