Führerschein - Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
Führerschein, Autofahren, Kraftfahrzeug, Motorrad, Kfz
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein umtauschen wollen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen für die Umschreibung mit:
für die EU-Staaten und die Staaten, die in Anlage 11 aufgeführt sind:
für die EU-Staaten und die Staaten, die in Anlage 11 aufgeführt sind:
- gültiger ausländischer nationaler Führerschein
- Übersetzung durch einen anerkannten Dolmetscher mit Straßenverkehr beim Oberlandesgericht (z.B. ADAC, ACE, Botschaft usw.)
- Reisepass und Meldebescheinigung
- Lichtbild (35 x 45 mm im Halbprofil)
Ihr ausländischer Führerschein wird eingezogen und dem Ausstellungsstaat zurückgesandt.
Für alle anderen Staaten bringen Sie bitte mit:
- Gültiger ausländischer nationaler Führerschein
- Kopie vom Vertriebenenausweis
- Führerscheinübersetzung durch einen anerkannten Dolmetscher (s.o.)
- Sehtestbescheinigung (Klasse A, A1, B, BE, M, L und T) oder augenärztliches Gutachten (Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)
- eine ärztliche Bescheinigung eines niedergelassenen Arztes über die Fahreignung -verbindliches Muster gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung ist zwingend vorgeschrieben- (Klassen C1, C1E, C und CE) oder betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
- und evtl. zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE einen Leistungstest nach Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (Klassen A, A1, B, BE, L, M, T) oder Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)
- Reisepass und Meldebescheinigung
- Lichtbild (35 x 45 mm im Halbprofil)
Wird die Klasse C beantragt, ist eine Erste-Hilfe-Bescheinigung und ein augenärztliches Gutachten notwendig, sowie die Bescheinigung eines Arztes über den Gesundheitszustand des Antragstellers. Eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ist in der Regel erforderlich. Somit ist die Kontaktaufnahme zu einer Fahrschule notwendig.
Kosten
Gebühren: 30,70 EUR bzw. 38,30 EUR
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Umschreibung ausländischer Führerscheine (Nordkreis)
Führerscheinstelle Iserlohn
Griesenbraucker Str. 6
58640 Iserlohn
Telefon: 02371 / 966-60
Fax: 02371 / 966-8700
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse (Südkreis)
Führerscheinstelle Lüdenscheid
Heedfelder Str.45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6479
Zuständige Mitarbeiter/innen:


