Führerschein - Umtausch in den EU-Führerschein

Führerschein, Autofahren, Kraftfahrzeug, Motorrad, Kfz

Wenn Sie Ihren alten Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen möchten, müssen Sie den Antrag persönlich im Bürgerbüro stellen.

Die Bearbeitung dauert etwa 3-4 Wochen. Der EU-Kartenführerschein wird durch das Bürgerbüro bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt.

Sofern Sie sich den neuen Führerschein abholen möchten, können Sie Ihren alten Führerschein so lange behalten. Er wird dann bei der Ausgabe des neuen Führerscheins entwertet.
Falls Sie sich den EU-Kartenführerschein zusenden lassen nöchten, muss der alte Führerschein schon bei der Antragstellung entwertet werden. Sie erhalten dann eine Ausnahmegenehmigung, welch Sie dazu berechtigt innerhalb Deutschland Fahrzeuge zu führen. Der EU-Kartenführerschein wird Ihnen dann per einfachem Brief zugesandt.

Kosten

24,00 € bzw.
30,50 € mit Zusendung Kartenführerschein
42,60 € bei gleichzeitiger Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse 2 (alt) jetzt C/CE nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres.

Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ihren alten Führerschein
  • Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Märkischen Kreis erworben wurde.
    Möglichst per Fax an das jeweilige Bürgerbüro:
      Lüdenscheid - 02351/966-6277
      Iserlohn - 02371/966-8701
      Werdohl - 02392/917403
  • Lichtbild (35 x 45 mm), wenn möglich biometrisches Lichtbild
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Erweiterter Antrag:
Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, beantragen gleichzeitig die "Verlängerung" der Fahrerlaubnisklassen C/CE.

Somit sind folgende ergänzende Unterlagen vorzulegen:

  • augenärztliches Gutachten über die Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C und CE nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung
  • ärztliche Bescheinigung eines niedergelassenen Arztes über die Fahreignung -verbindliches Muster gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung ist zwingend vorgeschrieben.


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

Bürgerbüro Lüdenscheid


Straßenverkehrsbehörde / Bürgerbüro
Heedfelder Str.45
58509 Lüdenscheid

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6277
E-Mail:
TagUhrzeit
Montag:07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag:07.30 - 13.00 Uhr
Mittwoch:07.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag:07.30 - 18.00 Uhr
Freitag:07.30 - 13.00 Uhr
Samstag:08.30 - 12.00 Uhr


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Außenstelle Werdohl


Straßenverkehrsbehörde - Außenstelle Werdohl
Goethestraße 51 (Rathaus)
58791 Werdohl

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6277
TagUhrzeit
Montag:08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 18.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

Bürgerbüro Iserlohn


Straßenverkehrsbehörde / Bürgerbüro
Griesenbraucker Str. 6
58640 Iserlohn

Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02371 / 966-8701/-8667
E-Mail:
TagUhrzeit
Montag:07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag:07.30 - 13.00 Uhr
Mittwoch:07.30 - 15.00 Uhr
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Freitag:07.30 - 13.00 Uhr
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