Ausländerangelegenheiten
Asyl, Integration, Migration, Visum, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis, Visa, Ausländer
Die Ausländerbehörde des Märkischen Kreises hilft den
ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern im Märkischen Kreis
bei allen aufenthaltsrechtlichen Fragen weiter.
Die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen im Bereich des Ausländerwesens sind sehr vielseitig und umfangreich. Bitte beachten Sie, dass zum Teil einzelfallbezogene Entscheidungen getroffen werden müssen.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen daher einen aktuellen Überblick zu den wichtigsten ausländerrechtlichen Bestimmungen verschaffen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde stehen für Sie zur Beratung in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Um Ihnen eine möglichst individuelle Beratung zu geben, erfolgt die Beratung bei der Ausländerbehörde des Märkischen Kreises während der Öffnungszeiten oder nach Terminvergabe.
Einen Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern.
Die gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen im Bereich des Ausländerwesens sind sehr vielseitig und umfangreich. Bitte beachten Sie, dass zum Teil einzelfallbezogene Entscheidungen getroffen werden müssen.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen daher einen aktuellen Überblick zu den wichtigsten ausländerrechtlichen Bestimmungen verschaffen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde stehen für Sie zur Beratung in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Um Ihnen eine möglichst individuelle Beratung zu geben, erfolgt die Beratung bei der Ausländerbehörde des Märkischen Kreises während der Öffnungszeiten oder nach Terminvergabe.
Einen Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern.
Rechtsgrundlagen
- Aufenthaltsgesetz
- Asylverfahrensgesetz
- Freizügigkeitsgesetz EU
- Beschäftigungsverfahrensverordnung (für im Inland lebende Ausländer)
- Beschäftigungsverordnung (für neu einreisende Ausländer)
- Integrationskursverordnung
- Richtlinien der Europäischen Union
- Internationale Verträge und Abkommen
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
Mazedonien
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Bosnien Herzegowina, Kroatien, Serbien, Montenegro, Kosovo
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Türkei (Buchstabe A-D)
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Türkei (Buchstabe E-O)
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Türkei (Buchstabe P-Z, / Ö und Ü)
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Europäische Union, EFTA-Staaten und Schweiz
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Europa (Nicht-EU-Staaten), Arabische Staaten, Afrika, Nord- und Südamerika, Australien und Neuseeland
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Sachgebiet Integration
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332
Zuständige Mitarbeiter/innen:
Frau
Müller-Malkemper
Telefon: 02351 / 966-6345
E-Mail:
Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin
Telefon: 02351 / 966-6345
E-Mail:
Weitere Informationen zu dieser Mitarbeiterin
ehem. UdSSR, Asien
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Telefon: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 966-6332
Zuständige Mitarbeiter/innen:


