Erteilung von Niederlassungserlaubnissen für Nicht-EU-Staatsangehörige
Ausländer, Verfolgung, Notsituation, EU-Staatsangehörige
Die Niederlassungserlaubnis ist der sicherste Aufenthaltsstatus für die in Deutschlandlebenden Ausländerinnen und Ausländer. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und kann grundsätzlich nicht mit Auflagen/ Bedingungen versehen werden. Personen, die seit 5 Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen, können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beantragen. Folgende weitere Voraussetzungen müssen grundsätzlich durch die Antragstellerin/den Antragsteller erfüllt sein:
- Sicherung des Lebensunterhaltes auf Dauer aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln
- Zahlung von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen zu einer gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
- keine Verurteilung in den letzten 3 Jahren vor der Antragstellung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von 6 Monaten oder einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen oder einer höheren Strafe
- Erlaubnis der Beschäftigung, sofern Arbeitnehmerstatus vorliegt
- Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnis
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
- ausreichender Wohnraum
Die Voraussetzungen der Nummern 6 und 7 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde.
Bei Ehegatten genügt es, wenn die zu 1., 2. und 5. genannten Voraussetzungen durch einen Ehegatten erfüllt werden.
Für Ehegatten deutscher Staatsangehöriger und Asylberechtigten gelten Sondervorschriften.
Der Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist persönlich bei der Ausländerbehörde zu stellen, da in einem Gespräch u.a. die erforderlichen Deutsch-Kenntnisse geprüft werden. Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Bitte beachten Sie, dass nach Annahme der Unterlagen eine Prüfung des Antrages vorgenommen wird, die 4 – 6 Wochen dauert.
Im übrigen ist es zweckmäßig, sich vor Antragstellung bei der Ausländerbehörde zu erkundigen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis überhaupt vorliegen.
Notwendige Unterlagen
- 1 Foto (Dieses Foto muss die international verbindlichen biometrischen Merkmale enthalten. Fragen hierzu beantwortet Ihnen sicher das Fotostudio, wo Sie die Bilder anfertigen lassen.)
- aktuelle Arbeitsbescheinigung
- letzten 3 Abrechnungen (Kopien)
- ausgefüllter und unterschriebener Wohnungsnachweis (auch den Vermieter unterschreiben lassen)
- Nachweis über 60 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung (Kopien)
- gültiger Pass
Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:
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